Die Schülerinnen und Schüler der Hermann-von-Helmholtz-Schule wählen ab der Jahrgangsstufe 3 für ihre Klasse zwei gleichberechtigte Klassensprecherinnen oder Klassensprecher. Sie sind damit gleichzeitig die Mitglieder der Gesamtschülervertretung und wählen aus ihrer Mitte die Schulsprecherin oder den Schulsprecher und deren oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Weitere Mitglieder in der Gesamtschülervertretung mit beratender Stimme sind je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtelternvertretung und der Gesamtkonferenz sowie ggf. gewählte Vertrauenslehrkräfte.
Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler der Hermann-von-Helmholtz-Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und üben die Mitwirkungsrechte in der Schule aus.