Leitbild und Schulordnung

Screenshot 2016-04-14 15.34.15

Schulordnung

Wollen mehrere Menschen miteinander auskommen, so muss es Regeln geben, die von allen Beteiligten eingehalten und respektiert werden, damit sich alle wohlfühlen, zusammen arbeiten können, damit es gerecht zugeht und die Schwächeren geschützt werden.

Es ist selbstverständlich, dass alle Schülerinnen und Schüler die Anweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule befolgen.

Deshalb gelten in der

Hermann-von-Helmholtz-Schule

das Leitbild und folgende Schulordnung.

Unsere Schulgemeinschaft

Umgang miteinander

  • Wir gehen fair und höflich miteinander um.

  • Selbstverständlich grüßen wir uns!

  • Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem gesamten
    Schulgelände nicht benutzt und auch nicht offen sichtbar getragen werden. Dies gilt auch für Kopfhörer.

  • Die Handybenutzung ist nach Aufforderung durch pädagogisches Personal für unterrichtliche Zwecke gestattet.

  • Verstöße führen zum Einzug der Geräte inklusive der SIM-Karte.

  • Schülerinnen und Schüler dürfen ihr Handy oder das elektronische Gerät am letzten Tag der Schulwoche ab 14:30 (Mittelstufe) bzw. 13:30 (Grundstufe) abholen.

  • Erziehungsberechtigte können die Handys und Geräte während der regulären Bürozeiten abholen.

  • Die Schule ist ein öffentliches Gebäude. Das Rauchen ist deshalb generell auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

  • Es herrscht ein absolutes Drogenverbot.

  • Das Mitbringen sämtlicher unterrichtsfremder Gegenstände, die Menschen gefährden könnten, ist verboten.

Unterricht

  • Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Wir sind alle pünktlich.

  • Wir halten uns an die Ampelregeln:

  1. Ich warte mit dem Reden, bis ich an der Reihe bin.

  2. Ich verhalte mich freundlich, höflich und hilfsbereit.

  3. Ich habe meine Arbeitsmaterialien zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vollständig auf dem Tisch.

  • Entliehene Bücher und anderes Unterrichtsmaterial sind Eigentum der Schule. Wir gehen damit sorgfältig um. Bei Beschädigung oder Verlust muss Ersatz geleistet werden.

  • Der Toilettengang erfolgt in der Regel außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. am Beginn oder am Ende der Pause, einschließlich des hygienischen Händewaschens.

  • Das Essen während des Unterrichts ist untersagt.

  • Im Unterricht werden keine Jacken getragen.

Räume, Flure, Schulhof, Pausen

  • Alle Einrichtungen der Schule sind für uns da.

  • Wir halten die Schule sauber und in Ordnung. Dabei helfen wir alle aktiv mit.

  • Jede Lerngruppe ist für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes verantwortlich.

  • Rennen, Toben und Ballspielen sind nur in den dafür vorgesehenen Außenbereichen erlaubt.

  • Während des Schultages verlassen wir das Schulgelände und die dazugehörenden Gebäude nur nach Erlaubnis.

  • Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat zu melden.

  • Kapuzen, Base Caps und  Mützen sind beim Betreten der Schulgebäude abzulegen.

  • Das Kaugummikauen ist generell nicht erlaubt.

Lehrerinnen und Lehrer / Erzieherinnen und Erzieher

  • Alle Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und –pädagogen setzen die Schulordnung konsequent um.

  • Sie bemühen sich um Gerechtigkeit gegenüber allen Schülerinnen und Schülern.

  • Sie sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann und pünktlich endet.

  • Alle Pädagoginnen und Pädagogen halten engen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und informieren sie in wichtigen Angelegenheiten umgehend.

Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule telefonisch bei Fehlen des Kindes am ersten Tag zwischen 7:15 Uhr und 8:00 Uhr.

  • Spätestens bis zum dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung über Dauer und Grund des Fehlens abgegeben werden.

  • In der Mittelstufe muss das Fehlen bei Klassenarbeiten durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.

  • Für die Befreiung vom Sportunterricht ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten am selben Tag den Sportlehrkräften zu übergeben. Bei Befreiung vom Sportunterricht ab der zweiten Woche muss ein ärztliches Attest vorliegen.

  • Änderungen der Anschrift und / oder Telefonnummern müssen umgehend dem Sekretariat mitgeteilt werden.

  • Erziehungsberechtigte und andere Begleitpersonen der Grundschulkinder verabschieden diese vor der Eingangstür. Sie betreten das Schulgebäude nur, wenn das Sekretariat aufgesucht wird bzw. ein Termin mit dem pädagogischen Personal vereinbart worden ist. Dieses Vorgehen dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler (Ausnahme: 1. Klassen bis Oktober).