Die Klassenkonferenz besteht aus den Lehrkräften, die regelmäßig in der Klasse unterrichten, sowie den dort eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse nehmen unter Berücksichtigung der schulgesetzlichen Regelungen an den Sitzungen teil.
Die Klassenkonferenz ist ein auf die Klasse bezogen bedeutendes Gremium. In ihr werden z. B. Themen wie Versetzung, Zeugnisse, Abschlüsse sowie das Arbeits- und Sozialverhalten, Förderprognose, Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrolle sowie Ordnungsmaßnahmen nicht nur erörtert, sondern auch beschlossen.