Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz besteht insbesondere aus den an der Schule tätigen Lehrkräften und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen sowie (mit beratender Stimme) jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung.
Die Gesamtkonferenz berät und beschließt insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität, soweit nicht die Schulkonferenz entscheidet.