Klassenelternversammlung

Die Klassenelternversammlung besteht aus allen Eltern der Schülerinnen und Schülern einer Klasse, die zum Beginn eines Schuljahres minderjährig sind.

Die Klassenelternversammlung dient in erster Linie dem Informations- und Meinungsaustausch untereinander und mit der Klassenleitung sowie den anderen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften oder eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Hierzu gehören Fragen des Unterrichts, der Notengebung und Hausaufgaben, die Erörterung und Abstimmung über Klassenfahrten, der Meinungsaustausch über die Ergebnisse von Vergleichsarbeiten usw..

Die Klassenelternversammlung wählt spätestens einen Monat nach Unterrichtsbeginn zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher/innen und zwei Vertreter/innen für die Klassenkonferenz. Die beiden Klassenelternsprecher sind mit ihrer Wahl automatisch stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule.